Teilnahmebedingungen und AGB
1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Programme, Trainings, Seminare, Workshops und sonstigen Leistungen (nachfolgend Veranstaltung/en genannt), die von der Marienhaus GmbH durch die Abteilung Personalentwicklung und -gewinnung (nachfolgend nur „Marienhaus GmbH“ genannt) angeboten und erbracht werden. Die Marienhaus GmbH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Soweit in Verträgen mit Teilnehmenden von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gehen diese vor.
2. BEWERBUNGEN/ANMELDUNGEN
Alle Bewerbungen/Anmeldungen zu Veranstaltungen der Marienhaus GmbH erfolgen schriftlich per E-Mail oder Post. Anmeldungen zu Veranstaltungen werden bis zum jeweils gültigen Anmeldeschluss berücksichtigt. Diese werden außerdem in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die Teilnehmendenzahlen im Interesse einer erfolgreichen Veranstaltung begrenzt sind. Für Bewerbungen der Führungskräfteentwicklungsprogramme FEP I bzw. FEP II ist der jeweils gültige Bewerbungsschluss maßgebend. Die Teilnahmemöglichkeit erfolgt anhand eines strukturierten Auswahlverfahrens.
3. BESTÄTIGUNG/ ZU-ODER ABSAGEN
Soweit kein gesonderter Vertrag geschlossen wird, kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung bzw. Zu- oder Absage durch die Marienhaus GmbH zustande.
4. VERANSTALTUNGSKOSTEN
Die Höhe der jeweiligen Veranstaltungskosten ergibt sich aus den Veranstaltungsprogrammen oder einer gesonderten Vereinbarung. (Veranstaltungskosten für das Führungskräfteentwicklungsprogramm und das Personalentwicklungsprogramm fallen )
5. TAGUNGSPAUSCHALE/ÜBERNACHTUNG
Bei Präsenzveranstaltungen ist die Tagungspauschale in Höhe der vereinbarten Konditionen mit der ausgewählten Tagungsstätte, in den Veranstaltungskosten enthalten. Alle darüber hinaus gehenden Angebote/Leistungen (wie beispielsweise Soft-Getränke) sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Übernachtungskosten sind in der Regel nicht enthalten und werden lediglich im Rahmen vom Führungskräfteentwicklungsprogramm FEP I bzw. FEPII sowie vom Personalentwicklungsprogramm zum Bestandteil der Veranstaltungskosten.
Für Teilnehmende, die nicht Mitarbeiter der Marienhaus GmbH sind, sind die entsprechenden Kosten für die Übernachtung und Verpflegung in der jeweiligen Ausschreibung aufgeführt.
Sollte ein Verpflegungs- und Übernachtungsangebot außerhalb des jeweiligen Veranstaltungszeitraums des FEP und des Personalentwicklungsprogramms sowie bei allen weiteren Veranstaltungen benötigt werden, ist eine gesonderte Vereinbarung mit der jeweiligen Tagungsstätte abzuschließen. Die Marienhaus GmbH wird insoweit lediglich als Vermittlerin tätig.
6. ABSAGE/RÜCKTRITT
- Rücktritt bis zum Anmeldeschluss
Eine Absage bzw. ein Rücktritt von der Veranstaltung ist bis zum Anmeldeschluss bzw. Bewerbungsschluss kostenfrei. Die Rücktrittserklärung muss mindestens in Textform (z. B. per E-Mail oder Briefpost) erfolgen. - Absage nach Anmeldeschluss ohne wichtigen Grund
Bei einer Absage nach dem Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung ohne wichtigen Grund ist eine Zahlung der folgenden Pauschalen als Aufwendungsersatz erforderlich:- Tagungspauschale: 120,00 € netto
- Übernachtungspauschale: 120,00 € netto
Diese Pauschalen dienen der Deckung der durch die Absage entstehenden Unkosten und sind als pauschaler Aufwendungsersatz zu zahlen. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz ist jedoch auf die tatsächlich entstandenen Kosten für die Veranstaltung beschränkt, auch wenn diese die angegebenen Pauschalen unterschreiten. Marienhaus GmbH wird eine detaillierte Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten vornehmen und den Teilnehmern auf Anfrage eine entsprechende Abrechnung zur Verfügung stellen.
- Veranstaltungsformate mit besonderer Buchungsweise
Bei den Führungskräfteentwicklungsprogrammen FEP I und FEP II sowie den modularen PEP-Programmen und den FEP-Modulen, die nur als vollständiges Programm gebucht werden können, ist die Benennung einer Ersatzperson nicht zulässig.
Im Falle eines wichtigen Grundes, der eine Teilnahme unmöglich macht, entfällt die Zahlungspflicht. In solchen Fällen ist eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit gegeben. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer verpflichtet sich jedoch, die Marienhaus GmbH unverzüglich über die Verhinderung und den wichtigen Grund zu informieren. - Mehrteilige Fortbildungsprogramme (z. B. FEP I und FEP II)
Sollte eine angemeldete Person an mehr als vier Tagen eines mehrteiligen Fortbildungsprogramms ohne vorherige Absage oder wichtigen Grund nicht teilnehmen, behält sich die Marienhaus GmbH das Recht vor, vom Vertrag hinsichtlich des gesamten Programms zurückzutreten. In einem solchen Fall werden bereits entstandene Kosten, die im Zusammenhang mit der Absage stehen, nicht erstattet. Es erfolgt in diesem Fall keine Ausstellung eines Zertifikats, sondern lediglich eine Teilnahmebescheinigung für die bis dahin wahrgenommenen Termine. - Rücktritt bei wichtigen Gründen
Bei Rücktritten aus wichtigen Gründen, die nicht vom Teilnehmer oder der Teilnehmerin zu vertreten sind (z. B. Krankheit, unvorhergesehene berufliche dringende Verpflichtungen), ist eine kostenfreie Absage möglich. In solchen Fällen wird die Marienhaus GmbH mit der betroffenen Person eine individuelle Lösung zur Erstattung oder Aussetzung der Kosten finden. - Fristen für Absagen
Die Absage muss spätestens bis zum Anmeldeschluss bzw. Bewerbungsschluss eingegangen sein, um als kostenfrei zu gelten. Der Eingang der Absage wird am Tag des Zugangs bei der Abteilung Personalentwicklung und -gewinnung berücksichtigt.
7. ABSAGE BZW. ÄNDERUNGEN DURCH DIE Marienhaus GmbH
Sollten Veranstaltungen aus Gründen (wie beispielsweise Erkrankung der Referent:innen) abgesagt werden, die die Marienhaus GmbH als Veranstalterin nicht zu vertreten hat, übernimmt diese keine Haftung für etwaige entstandene Kosten, wie z.B. Anreisekosten. Darüber hinaus behalten wir uns vor, Ersatzreferent:innen zu bestimmen, Veranstaltungen zeitlich sowie räumlich zu verlegen oder abzusagen, sofern hierdurch der Inhalt und die Ausrichtung der Veranstaltung nicht verändert wird. Informationen zu den vorstehenden Absagen bzw. Änderungen werden den Teilnehmenden im Vorfeld angekündigt.
8. TEILNAHMEBESCHEINIGUNG/ABSCHLUSSBESCHEINIGUNG
Zum Abschluss eines erfolgreichen Führungskräfteentwicklungsprogramms FEP I bzw. FEP II, erhalten die Teilnehmenden eine Abschlussbescheinigung. Bei sonstigen Veranstaltungen wird jeweils eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
9. HAFTUNG
Ansprüche für Schäden, die die Teilnehmenden erleiden, oder für Schäden, die von Teilnehmenden eingebrachten Sachen entstehen, insbesondere auch solcher aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig, begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Fall von Schäden aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Marienhaus Gmbh oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt ferner nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit vertragstypisch für vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
10. URHEBERRECHTE
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der von der Marienhaus GmbH zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen oder Teilen davon, behalten wir uns vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der Marienhaus GmbH oder der entsprechenden Ersteller:in in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm, elektronische oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Im Rahmen der Veranstaltungen gestellten Software darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Ersteller:in. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Marienhaus GmbH Schadenersatzforderungen vor.
11. DATENSCHUTZ
Die Teilnehmenden erklären sich mit der Verarbeitung ihrer Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgaben der DSGVO, des BDSG und des KDG nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
12. ANWENDBARES RECHT/GERICHTSSTAND
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertrag, insbesondere auch für Zahlungen, ist Waldbreitbach . Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, ist soweit dies gesetzlich zulässig ist – Waldbreitbach.
13. SCHRIFTFORM
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen des Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.